Corona-Hilfen

Unternehmen muss schnell und unkompliziert geholfen werden

Die weiter anhaltenden Corona Maßnahmen, trifft die Wirtschaft sehr hart. Um die daraus resultierenden nachteiligen wirtschaftlichen Folgen der Unternehmen, Vereine und sonstige selbständige Einrichtungen möglichst einzudämmen, steht nun nach der Überbrückungshilfe I (Förderzeitraum Juni bis August 2020), der Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September 2020 bis Dezember 2020), der November- und Dezemberhilfe 2020, die nächste Unterstützung in Form der Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021) sowie eine zusätzliche Unterstützung, die Neustarthilfe für Soloselbständige an.

Wir haben Antworten auf Ihre Fragen!

Bezüglich der Fördermaßnahmen „Überbrückungshilfe III“ und „Neustarthilfe für Soloselbständige“ möchten wir Ihnen hier einen kurzen Überblick über wesentlichen Eckpunkte der Fördermaßnahmen geben.

Überbrückungshilfe III

Neustarthilfe für Soloselbständige

Wir helfen gerne!

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung der Überbrückungshilfe III oder Neustarthilfe für Soloselbständige. Wir möchten Sie bitten, uns eine kurze Email mit Hilfe des untenstehende Kontaktformulars oder unter corona-hilfen@bfk-steuerberatung.de zu schreiben oder uns anzurufen, damit wir die Antragstellung vorbereiten können. Anschließend würden wir uns dann bei Ihnen melden, um den Antrag mit Ihnen abzustimmen.  Wir stehen Ihnen aber auch zu anderen Themen gerne zur Verfügung. 


    Stand: 25. Januar 2021. Die dargestellten Inhalte sind ohne Gewähr und ersetzen keine Beratung.